Personalmanagement design Projektrealisierung design Platon
» english
 
design design design
design
Vertragsformen
Geschäftsbedingungen
Archiv
17.06.09 Spende an Pro Waisenhäuser
24.04.09 Neu im Portfolio: Onsite Management
Rechtshinweis
design
ROSA Engineering AG
Infos
Kontakt
Designelement

Seite weiterempfehlen
© ROSA Engineering AG 2011
 
 

Vertragsformen im Überblick


Unsere verschiedenen Leistungen bieten wir Ihnen in maßgeschneiderter juristischer Form an.

Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG ist eine häufig gewählte Vertragsform für Projekttätigkeiten, die vor Ort in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden.

Dieses Modell bietet Ihnen die größte Flexibilität bei jeder Projektabwicklung. Allerdings ist die Einsatzdauer auf 12, maximal 24 Monate beschränkt. Längerfristige Engagements sind möglich, unterliegen jedoch gewissen Restriktionen. Wir verfügen über die AÜG-Erlaubnis IIb1 - 7161.21/ 8363 und unterliegen somit einer laufenden Kontrolle durch das Landesarbeitsamt Hessen.

Der Vorteil für Sie als Kunden: Unsere Mitarbeiter sind vollkommen in Ihr Team integriert. Die Rosa Engineering AG bleibt nach wie vor die Arbeitgeberin und übernimmt die entsprechenden Verpflichtungen gegenüber unseren Mitarbeitern in Ihrem Hause.

Dienstvertrag
Der Dienstvertrag nach §§ 611, 614 und 627 BGB ist die angemessene Form, wenn es um besondere Leistungen geht wie Interim-Management oder Berater-Dienste.

Dieser Vertrag ist die passende Form Ihrer Wahl bei offenen oder halboffenen Projekten und für besonders vertrauenswürdige Dienste. Eine zeitliche oder örtliche Einschränkung besteht hierbei nicht für Sie.

Unsere Manager und Berater sind bis zum Abschluss der individuell vereinbarten Aufgaben und Leistungen in Ihrem Projekt integriert. Wir stellen Ihnen die Kenntnisse und Erfahrungen unserer Mitarbeiter zu Verfügung.

Werkvertrag
Der klassische Werkvertrag nach §§ 631ff BGB ist dann die Regel, wenn es um genau zu definierende Lieferungen und Leistungen geht.

Der Leistungsumfang und die Auftragsabwicklung werden vor Beginn des Projektes zwischen Ihnen und uns einvernehmlich festgelegt. Unser gemeinsames Ziel ist das vertraglich vereinbarte Ergebnis, an dem die Abwicklung gemessen werden kann. Für die terminliche, inhaltliche und organisatorische Erfüllung dieses Vertrages sind wir verantwortlich.

Die eingesetzten Mitarbeiter unterstehen dabei fachlich und disziplinarisch unserem Projektleiter. Wir haften Ihnen gegenüber für das Erbringen der Leistung.
design
design design
design
design design
   
Startseite | Impressum | Nutzungsbedingungen | Infoseiten |
Druckansicht Druckansicht