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| © ROSA Engineering AG 2011 |
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Vertragsformen im Überblick Unsere verschiedenen Leistungen bieten wir Ihnen in maßgeschneiderter juristischer Form an.
Arbeitnehmerüberlassung Die Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG ist eine häufig gewählte Vertragsform für Projekttätigkeiten, die vor Ort in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden.
Dieses Modell bietet Ihnen die größte Flexibilität bei jeder Projektabwicklung. Allerdings ist die Einsatzdauer auf 12, maximal 24 Monate beschränkt. Längerfristige Engagements sind möglich, unterliegen jedoch gewissen Restriktionen. Wir verfügen über die AÜG-Erlaubnis IIb1 - 7161.21/ 8363 und unterliegen somit einer laufenden Kontrolle durch das Landesarbeitsamt Hessen.
Der Vorteil für Sie als Kunden: Unsere Mitarbeiter sind vollkommen in Ihr Team integriert. Die Rosa Engineering AG bleibt nach wie vor die Arbeitgeberin und übernimmt die entsprechenden Verpflichtungen gegenüber unseren Mitarbeitern in Ihrem Hause.
Dienstvertrag Der Dienstvertrag nach §§ 611, 614 und 627 BGB ist die angemessene Form, wenn es um besondere Leistungen geht wie Interim-Management oder Berater-Dienste.
Dieser Vertrag ist die passende Form Ihrer Wahl bei offenen oder halboffenen Projekten und für besonders vertrauenswürdige Dienste. Eine zeitliche oder örtliche Einschränkung besteht hierbei nicht für Sie.
Unsere Manager und Berater sind bis zum Abschluss der individuell vereinbarten Aufgaben und Leistungen in Ihrem Projekt integriert. Wir stellen Ihnen die Kenntnisse und Erfahrungen unserer Mitarbeiter zu Verfügung.
Werkvertrag Der klassische Werkvertrag nach §§ 631ff BGB ist dann die Regel, wenn es um genau zu definierende Lieferungen und Leistungen geht.
Der Leistungsumfang und die Auftragsabwicklung werden vor Beginn des Projektes zwischen Ihnen und uns einvernehmlich festgelegt. Unser gemeinsames Ziel ist das vertraglich vereinbarte Ergebnis, an dem die Abwicklung gemessen werden kann. Für die terminliche, inhaltliche und organisatorische Erfüllung dieses Vertrages sind wir verantwortlich.
Die eingesetzten Mitarbeiter unterstehen dabei fachlich und disziplinarisch unserem Projektleiter. Wir haften Ihnen gegenüber für das Erbringen der Leistung. |
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